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   RG, 29.10.1931 - VI 231/31   

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https://dejure.org/1931,427
RG, 29.10.1931 - VI 231/31 (https://dejure.org/1931,427)
RG, Entscheidung vom 29.10.1931 - VI 231/31 (https://dejure.org/1931,427)
RG, Entscheidung vom 29. Oktober 1931 - VI 231/31 (https://dejure.org/1931,427)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zur Frage der Gültigkeit von Verträgen, die durch Bestechung von Angestellten der Gegenpartei zustande gekommen sind. 2. Wie weit hat sich die Kenntnis oder das Kennenmüssen des Vertragsteilnehmers zu erstrecken, wenn ein Dritter die Täuschung verübt hat?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 134, 43
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09

    HEROS II

    § 123 BGB schützt die rechtsgeschäftliche Entschließungsfreiheit (BGH, Urteil vom 24. Oktober 1968 - II ZR 214/66, BGHZ 51, 141, 147; RGZ 134, 43, 55), indem die Vorschrift gewährleistet, dass eine Willenserklärung, die nicht als Ausdruck freier rechtsgeschäftlicher Selbstbestimmung angesehen werden kann, weil die Willensbildung des Erklärenden von Täuschung oder Drohung beeinflusst ist, der Anfechtung unterliegt (vgl. dazu nur MünchKomm-BGB/Kramer, 5. Aufl. § 123 Rn. 1).
  • BGH, 13.05.1957 - II ZR 56/56

    Rechtsmittel

    Der Täuschende muß darüber hinaus das Bewußtsein haben, daß dieser Irrtum für die Entschließungen des Getäuschten ursächlich sein werde oder zumindest sein könne (RGZ 134, 43 [53]; 96, 345).
  • OLG Stuttgart, 21.12.2017 - 7 U 101/17

    Rücktrittsrecht des Berufsunfähigkeitsversicherers bei Verstoß des

    Das gilt auch dann, wenn man berücksichtigt, dass eine Ursächlichkeit einer unzulässigen Willensbeeinflussung i.S. des § 123 BGB schon dann anzunehmen ist, wenn sie nur auf die Beschleunigung des Geschäftsabschlusses entscheidenden Einfluss gehabt hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12.11.1957 - VIII ZR 311/56, NJW 1958, 177 unter I; RGZ 134, 43, 50 ff.).
  • OLG Hamm, 03.03.2010 - 31 U 106/08

    Pflichten einer Bank im Rahmen der Anlageberatung; Pflicht zur Aufklärung über zu

    Die im vorliegenden Fall an die Beklagte gezahlten Rückvergütungen waren als sie beeinflussende Zahlungen gedacht und als solche gemäß der lange vor 2003/2004 begründeten Rechtsprechung zu § 667 BGB dem Auftraggeber aufzudecken (vgl. RGZ 134, 43; Nittel/Knöpfel, aaO, BKR 411, 412).
  • OLG Hamm, 25.11.2009 - 31 U 70/09

    Haftung einer Bank aus einem Anlageberatungsvertrag

    Dass die im vorliegenden Fall an die Beklagte gezahlten Rückvergütungen als sie beeinflussende Zahlungen gedacht waren und diese gemäß der lange vor 2004 begründeten Rechtsprechung zu § 667 BGB dem Auftraggeber hätten aufgedeckt werden müssen, wenn die Beklagte sie einbehalten will (vgl. RGZ 134, 43), steht außer Zweifel (vgl. Nittel/Knöpfel, aaO, BKR 411, 412).
  • BGH, 02.03.1973 - V ZR 57/71

    Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages - Vorliegen einer arglistigen Täuschung

    Eine Anfechtung nach § 123 BGB setzt, da diese Vorschrift nicht das Vermögen, sondern die Willensfreiheit des Erklärenden zu schützen bestimmt ist, keinen Schaden voraus (RGZ 134, 43, 555 RGRK a.a.O. Anm. 1 und 33, Palandt/Heinrichs a.a.O. Anm. 2 a, beide zu § 123 BGB).
  • BGH, 08.10.1954 - I ZR 42/53

    Rechtsmittel

    Dabei genügt bedingter Vorsatz, insbesondere das Bewußtsein, daß die Täuschung den anderen zu der Erklärung bestimmen könnte (RGZ 134, 43 [53]).

    Der Vorsatz, den anderen zu schädigen, ist ebensowenig erforderlich wie der Eintritt einer Vermögensbeschädigung (BGH vom 14. Juli 1954 - II ZR 190/53 - RGZ 134, 43 [55]).

  • OLG Hamm, 02.11.2009 - 31 U 53/09

    Anspruch auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit

    Dass die im vorliegenden Fall an die Beklagte gezahlten Rückvergütungen als sie beeinflussende Zahlungen gedacht waren und diese gemäß der lange vor 2004 begründeten Rechtsprechung zu § 667 BGB dem Auftraggeber hätten aufgedeckt werden müssen, wenn die Beklagte sie einbehalten will (vgl. RGZ 134, 43), steht außer Zweifel (vgl. Nittel/Knöpfel, aaO, BKR 411, 412).
  • OLG Hamm, 16.12.2009 - 31 U 80/09

    Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler einer Kapitalanlage

    Dass die im vorliegenden Fall an die Beklagte gezahlten Rückvergütungen als sie beeinflussende Zahlungen gedacht waren und diese gemäß der lange vor 2004 begründeten Rechtsprechung zu § 667 BGB dem Auftraggeber hätten aufgedeckt werden müssen, wenn die Beklagte sie einbehalten will (vgl. RGZ 134, 43), steht außer Zweifel (vgl. Nittel/Knöpfel, aaO, BKR 411, 412).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 52/82

    Grundsatz des Vorrangs des Vertragsinhalts gegenüber dem Inhalt der

    In einem solchen Fall, in dem der Vertragspartner bewußt den Treubruch des Bevollmächtigten ausnutzt, ist das durch den Treubruch zustandegekommene Rechtsgeschäft nach § 138 BGB nichtig (RGZ 130, 131, 142; 132, 134; 134, 43, 56, 136, 353, 356; RG DR 1939, 2155; Staudinger/Dilcher BGB 12. Aufl. § 138 Rdn. 54; § 167 Rdn. 100; Steffen in BGB - RG RK 12. Aufl. § 167 Rdn. 24; MK-Thiele § 164 Rdn. 113), Selbst in den Fällen, in denen es an einem bewußten Zusammenwirken zwischen dem Vertreter und seinem Verhandlungspartner zum Nachteil des Vertretenen fehlt, in denen aber der Verhandlungspartner den bewußten Vollmachtsmißbrauch hätte erkennen können, kann der Vertretene den Ansprüchen aus dem Vertrag den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegensetzen (RGZ 75, 299; 134, 67, 71; 143, 196, 200; 145, 311, 314; 159, 363, 367; BGH Urteile vom 18.2.1960 - VII ZR 21/59 - WM 1960, 612; vom 25.3.1964 - VIII ZR 280/62 - JZ 1964, 420 - LM Höfeordnung § 14 Nr. 3; vom 28.2.1966 - VII ZR 125/65 - NJW 1966, 1911 [BGH 28.02.1966 - VII ZR 125/65]; vom 25.3.1968 - II ZR 208/64 - BGHZ 50, 112).
  • OLG Hamm, 02.11.2009 - 31 U 126/08

    Aufklärungspflichtverletzung bei Abschluss eines Beratungsvertrages bzgl.

  • BGH, 21.09.1967 - III ZR 208/66

    Erbunwürdigkeit bei Verschweigen ehelicher Untreue

  • BGH, 18.06.1975 - I ZR 61/74
  • BGH, 21.03.1957 - VII ZR 230/56
  • BGH, 30.11.1954 - I ZR 50/53

    Rechtsmittel

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